AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 
H & S QM-Support UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

  1. Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
    Beratung, Training, Schulung, Weiterbildungen
  2. Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
    VDAB Qualitätsmanagement-Handbuch, qoom Care VDAB Qualitätsmanagement-Handbuch

 

1. Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
Beratung, Training, Schulung, Weiterbildungen

§ 1 Allgemeines / Geltung der Bedingungen

  1. Nachstehende Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsschlüsse zwischen uns und unseren Auftraggebern über Beratungen, Prüfungen, gutachtlichen Stellungnahmen, Gutachten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
  2. Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen uns und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Personen die Bestimmungen des nachstehenden § 10.

 

§ 2 Umfang / Ausführung des Auftrages

  1. Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Wir sind berechtigt, uns zur Durchführung eines Auftrages sachverständiger dritter Personen zu bedienen.
  2. Die Durchführung jedes Auftrages erfolgt unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und einschlägiger sozialrechtlicher Bestimmungen.

 

§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass uns auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, rechtzeitig vorgelegt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die während unserer Tätigkeit bekannt werden.

 

§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit unserer Mitarbeiter gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

 

§ 5 Berichterstattung / Mündliche Auskünfte

Haben wir die Ergebnisse unserer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Gutachtenaufträgen und gutachtlichen Stellungnahmen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte unserer Mitarbeiter außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

 

§ 6 Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von uns gefertigten gutachtlichen Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Ausarbeitungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

 

§ 7 Einhaltung von Terminen / Höhere Gewalt

  1. Fertigstellungstermine sind für uns nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist.
  2. Verzögerungen bei der Fertigstellung von Aufträgen aufgrund von Ereignissen, die uns die Erbringung unserer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere behördliche Anordnungen oder Ereignisse höherer Gewalt – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Erbringung unserer Leistung um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Vertragsteiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 8 Weitergabe unserer Ausarbeitungen

  1. Die Weitergabe unserer gutachtlichen Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen schriftlichen Ausarbeitungen an einen Dritten bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haften wir (im Rahmen von § 10) nur, wenn die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes 1 gegeben sind.
  2. Die Verwendung unserer Ausarbeitungen zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt uns zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. Gegebenenfalls können wir auch einen Schadensersatzanspruch gelten machen.

 

§ 9 Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel unserer Ausarbeitungen. Nur beim Fehlschlagen der durch uns vorgenommenen Nachbesserung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich – rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt § 10.
  2. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Absatz I. verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem wir die vereinbarte Leistung erbracht haben.
  3. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer Ausarbeitung von uns enthalten sind, können jederzeit von uns auch gegenüber Dritten berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, das in einer Ausarbeitung enthaltene Ergebnis in Frage zu stellen, berechtigen uns, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber tunlichst vorher zu hören.

 

§ 10 Haftung

  1. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für aufgrund von leichter und mittlerer Fahrlässigkeit verursachten Mängeln und Mangelfolgeschäden. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Sie gilt ferner nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat; spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt von vorstehenden Bestimmungen unberührt.

 

§ 11 Geheimhaltungspflicht / Datenschutz

  1. Wir sind nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber uns von dieser Pflicht zur Geheimhaltung befreit.
  2. Die von uns für einen Auftraggeber vorgenommenen Ausarbeitungen dürfen Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers ausgehändigt werden.
  3. Wir sind befugt, uns anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

§ 12 Annahmeverzug des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von uns angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht obliegende Handlung, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Unberührt bleibt unser Anspruch auf Ersatz der uns durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen, sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn wir von unserem vorstehenden Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.

 

§ 13 Vergütung / Aufrechnung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden in diesen Fällen den Auftraggeber über die Art der erfolgten Anrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, jegliche eingehenden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und nicht innerhalb von einer Woche eine Rückbelastung erfolgt.
  4. Sofern eine Forderung in monatlichen Abschlagszahlungen vereinbart wird und der Auftraggeber mit einer Abschlagszahlung in Verzug gerät, wird die bis dahin noch nicht beglichene Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig.
  5. Bei Überschreitung eines Zahlungszieles oder bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Zinssätze für bankübliche Überziehungskredite zu berechnen, mindestens jedoch Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB pro Jahr zu verlangen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine niedrigere Belastung nachweist. Haben wir einen höheren Zinsschaden kann dieser gegen Nachweis verlangt werden.
  6. Wir können angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung unserer Leistung von der teilweisen oder vollen Befriedigung unserer Ansprüche abhängig machen.
  7. Mehrere Auftraggeber haften uns gegenüber als Gesamtschuldner.
  8. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 14 Aufbewahrung / Herausgabe von Unterlagen

  1. Wir bewahren die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages uns übergebenen und von uns selbst angefertigten Unterlagen sowie den zum Auftrag geführten Schriftwechsel 5 Jahre auf.
  2. Nach Befriedigung unserer Ansprüche aus einem Auftrag haben wir auf Verlangen dem Auftraggeber alle Unterlagen herauszugeben, die wir aus Anlaß unserer Tätigkeit für den Auftrag vom Auftraggeber oder für den Auftraggeber erhalten haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen uns und dem Auftraggeber oder für die Schriftstücke, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift bei der Auftragsdurchführung erhalten hat. Wir können von Unterlagen, die wir an den Auftraggeber zurückzugeben haben, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und diese zurückbehalten.

 

§ 15 Stornierung von Seminaren und Weiterbildungsmassnahmen

  1. Bis 30 Tage vor Seminarbeginn werden keine Stornierungsgebühren erhoben.
  2. Innerhalb von 30 Tagen vor der Seminar-/ Weiterbildungsreihe müssen 50% der Seminar-/ Weiterbildungsgebühren erhoben werden.
  3. Bei Nichtteilnahme ohne Stornierung muss der volle Seminar-/ Weiterbildungsbeitrag erhoben werden. Bei Ersatzmeldung eines Teilnehmers entstehen keine Stornogebühren.
  4. Eine Absage des Veranstalters – eventuell auch kurzfristig, ggf. am Veranstaltungstag – aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit des Referenten) begründet keine Schadenersatzforderungen
  5. Eine Terminverschiebung einer geplanten Seminar-/ Weiterbildungsmassnahme aufgrund höherer Gewalt ist binnen eines Jahres durchzuführen.

 

§ 16 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Teilnichtigkeit

  1. Für vorstehende Allgemeinen Auftragsbedingungen und sämtliche weiteren Rechtsbeziehungen zwischen uns und einem Auftraggeber gilt das Recht in Deutschland.
  2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Gesellschaft ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

2. Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
VDAB Qualitätsmanagement-Handbuch, qoom Care VDAB Qualitätsmanagement-Handbuch

1. Geltung

Die folgenden Regelungen gelten im Falle eines zwischen der H&S QM-Support UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (nachstehend „H&S), und einem Kunden direkt zustande kommenden Rechtsgeschäftes, gleich ob der Kunde das Produkt direkt über H&S bezieht oder über den VDAB (Verband der deutschen Alten- und Behindertenpflege). H&S liefert an den Kunden unter anderem Druckwerke, Bildaufzeichnungen, QM-Handbücher, Microsoft Word® und Microsoft Excel® Dateien und sonstige Inhalte auf Datenträgern sowie den elektronischen Zugang via Cloud und/oder qoom Care VDAB-QM-Handbuch zu Inhalten (ab hier Waren oder Produkte genannt) auf der Grundlage der nachstehenden und den der jeweiligen Ware beigefügten Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt werden. Lizenznehmer (Einzeldateien) oder Nutzer (qoom Care) können ausschließlich Träger von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sein. Die nachstehenden Bedingungen ersetzen alle bisher mit dem Kunden vereinbarten früheren Versionen allgemeiner Geschäftsbedingungen, auch soweit sie mit Rechtsvorgängern der H&S zustande gekommen sind. Widersprechen sich die nachstehenden und jeweils den Produkten beigefügten Bedingungen, so gehen Letztere diesbezüglich vor. Bei Verträgen über fortlaufende Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle Folgelieferungen, auch wenn sich die H&S in Zukunft nicht auf diese beruft. Abweichende Bedingungen eines Kunden, die die H&S nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die H&S unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Lieferungen und Preise

Die Preise gelten ab H&S, zuzüglich Porto, Verpackung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Bei einem Vertrag über den fortlaufenden Bezug von Waren ist die H&S nach Ablauf jeder Periode oder Lieferung, für die gegebenenfalls Festpreise vereinbart worden sind, berechtigt, seine dann jeweils aktuellen Preise dem Vertrag zugrunde zu legen.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden in diesen Fällen den Auftraggeber über die Art der erfolgten Anrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, jegliche eingehenden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und nicht innerhalb von einer Woche eine Rückbelastung erfolgt.
  4. Sofern eine Forderung in monatlichen Abschlagszahlungen vereinbart wird und der Auftraggeber mit einer Abschlagszahlung in Verzug gerät, wird die bis dahin noch nicht beglichene Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig.
  5. Bei Überschreitung eines Zahlungszieles oder bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Zinssätze für bankübliche Überziehungskredite zu berechnen, mindestens jedoch Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB pro Jahr zu verlangen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine niedrigere Belastung nachweist. Haben wir einen höheren Zinsschaden kann dieser gegen Nachweis verlangt werden.
  6. Wir können angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung unserer Leistung von der teilweisen oder vollen Befriedigung unserer Ansprüche abhängig machen.
  7. Mehrere Auftraggeber haften uns gegenüber als Gesamtschuldner.
  8. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4. Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der H&S wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig tituliert.

5. Vertragsverlängerung und Kündigung

Auch wenn in spezielleren Geschäftsbedingungen für einen Vertrag über die fortlaufenden Lieferungen von Waren andere Fristen bestimmt sind, so gelten hier wie dort folgende Regelungen: Der VDAB-Update-Service mit den damit verbundenen Kunden- und Mitarbeiterbefragungen, das qoom Care web-/und cloudbasierte VDAB-QM-Handbuch als Abonnement hat eine Höchstlaufzeit von einem Jahr und verlängert sich, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, um höchstens ein weiteres Jahr. Die Kündigung wird rechtswirksam, wenn die H&S diese schriftlich bestätigt. Bei Kündigung ist der weitere Einsatz der individuell erstellten Kunden- und Mitarbeiterbefragungen nach Ablauf verboten. Es gilt das Urheberrecht der H&S.

6. Eigentumsvorbehalt

An den gelieferten Waren oder Produkte behält sich die H&S bis zur restlosen Bezahlung der Rechnung für die betreffenden Lieferungen das Eigentum vor.

Für Waren oder Produkte der qoom Care VDAB-QM-Handbuch erhält der Kunde mit Vertragsabschluss die Nutzungsrechte. Bei Kündigung verliert der Kunde die Nutzungsrechte der Waren und Produkte und müssen zur weiteren Nutzung für jede Betriebsstätte käuflich erworben werden. Für die weiter genutzten Waren oder Produkte behält sich die H&S bis zur restlosen Bezahlung der Rechnung für die betreffenden Lieferungen jeder Betriebsstätte das Eigentum vor.

7. Gewährleistung

Im Falle von gewährleistungspflichtigen Mängeln wird H&S nach Wahl des Kunden diese beseitigen oder eine neue Ware liefern. Sollte der H&S die Fehlerbeseitigung an der gelieferten Ware nicht innerhalb angemessener Frist gelingen, so hat der Kunde die ihm gesetzlich zustehenden Rechte. Ansprüche wegen Mängeln der Ware verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Sache bzw. ab Abnahme des Werkes, im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes neu hergestellter Sachen nach zwei Jahren.

8. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von H&S ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von H&S oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von H&S beruhen, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit H&S vertragswesentliche Pflichten verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

9. Inhalt, Verwendung

H&S ist bemüht, ihre Produkte jeweils nach neuesten Erkenntnissen zu erstellen. Deren Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit wird ausdrücklich nicht zugesichert. H&S gibt auch keine Zusicherung für die Anwendbarkeit bzw. Verwendbarkeit ihrer Waren Produkte zu einem bestimmten Zweck. Die Auswahl der Waren oder Produkte, deren Einsatz und Nutzung fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden. Es gelten für Inhalte und Verwendung der Eigentumsvorbehalt unter Punkt 5.

10. Nutzungsumfang und Urheberrechte

Der Kunde darf Waren und Produkte im Rahmen des Urheberrechtes nur für eine Betriebsstätte benutzen, im Rahmen des qoom Care VDAB-QM-Handbuches eine Trägernutzung. Sofern ein Kunde (Träger) mehrere Betriebsstätten (Einrichtungen) unterhält, so ist für jede Betriebsstätte eine Lizenz zu erwerben. Gleiches gilt bei Kündigung des qoom Care  VDAB-QM-Handbuches.

H&S behält sich alle darüber hinausgehenden Rechte vor. H&S räumt dem Kunden an gelieferten Waren und Produkten ein einfaches Nutzungsrecht nur zum eigenen Gebrauch ein. Der Kunde darf  elektronische Waren und Produkte zum Zweck der Bearbeitung auf die eingesetzte Hardware und zu nach dem Stand der Technik erforderlichen Sicherungszwecken vervielfältigen. Der unbefugte Zugriff Dritter ist mit Mitteln, die dem Stand der Technik entsprechen, zu verhindern. Dabei ist es ausdrücklich untersagt Inhalte des Produkts oder Auszüge davon sowie mit geltende Dokumente bzw. Dateien auf Dritte zu übertragen, zu vervielfältigen und/oder zu vermieten oder Dritten zugänglich zu machen. Updates werden im Rahmen einer auf Dauer angelegten Lieferbeziehung als Lizenzaustausch für die Vollversion geliefert. Dies spiegelt sich auch im verringerten Lizenzpreis für Updates wieder. Es ist dem Kunden aus diesem Grunde urheberrechtlich untersagt, nach Installation von Updates die Vorgängerversion auf Dritte zu übertragen. Der Kunde darf elektronische Waren und Produkte auf der ihm zur Verfügung stehenden Hardware, einen Einsatz im Netzwerk oder durch Zugriffe von mehreren Arbeitsplätzen einsetzen (Netzwerklizenz). Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die elektronischen Waren und Produkte von der bisher verwendeten Hardware Iöschen. Der Kunde darf die elektronischen Waren und Produkte einschließlich des sonstigen Begleitmaterials, auch auszugsweise an Dritte nicht veräußern oder verschenken. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder in Form des Leasings ist unzulässig. Bis auf die im Rahmen dieses Vertrages eingeräumten Nutzungsrechte gehen keine Rechte an den gelieferten elektronischen Waren und Produkte auf den Kunden über. Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

11. Datenschutz

H&S erhebt, übermittelt, speichert und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden in den Rechnersystemen der H&S sowie auch bei externem Rechenzentrumsdienstleistern. Aktuelle Informationen über diese Daten erfahren Sie bei der H&S QM-Support UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG  – Datenschutz – 86156 Augsburg. H&S gewährleistet die Nutzung der personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

12. Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen Anwendung. Erfüllungsort ist Augsburg. Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine öffentlich-rechtliche juristische Person, ist der ausschließliche Gerichtsstand Augsburg bzw. München. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingung der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.

Augsburg, Januar 2022